Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Rixen Cableways GmbH

  1. Der Käufer sichert zu, ein vollkaufmännisches Gewerbe im Sinne des HGB zu betreiben. Sollte dies entgegen seiner Zusicherung nicht der Fall sein, erkennt er die gesetzlichen Regelungen für Vollkaufleute für sich als gültig an.
  2. Eingehende Aufträge werden durch die Firma Rixen Cableways GmbH freibleibend bearbeitet. Ein Vertragsabschluß kommt mit stillschweigender Auftragsannahme durch die Firma Rixen Cableways GmbH zustande, es sei denn die Firma Rixen Cableways GmbH widerspricht dem Auftrag innerhalb von 14 Tagen. Die Firma Rixen Cableways GmbH behält es sich vor, Kunden nach Bonitätsprüfung ausschließlich per Vorauskasse oder Nachnahme zu beliefern.
    Der Kunde sichert zu, bei unzureichender Bonitätsauskunft die Zahlungsart Vorauskasse oder Nachnahme zu akzeptieren.
    Der Auftrag ist für den Kunden bindend. Auftragsbestätigungen werden nur auf schriftliche Anfrage der Kunden versandt. Aufträge können seitens des Kunden nur bis zu 14 Tage nach Auftragserteilung storniert werden. Danach gilt der Vertrag als verbindlich geschlossen und eine Stornierung ist nur nach Zahlung einer Stornogebühr von 50% des Auftragswertes möglich.
  3. Erfüllungsort für alle Leistungen aus Lieferverträgen ist der Firmensitz der Firma Rixen Cableways GmbH.
  4. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Käufers ab Versandort oder Lagerort der Firma Rixen Cableways GmbH. Die Firma Rixen Cableways GmbH beauftragt hierzu im Namen des Käufers Postdienste, Speditionen oder sonstige Transportunternehmen nach billigem Ermessen.
  5. Im Onlineshop angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Bei Ihrer Überschreitung ist der Käufer verpflichtet, der Firma Rixen Cableways GmbH eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen zu bewilligen.
    Konventionalstrafen und Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
    Dies gilt insbesondere bei Behinderung oder Unmöglichkeit der Lieferung infolge höherer Gewalt.
    Fixtermine gelten ausschließlich bei gesonderter schriftlicher Bestätigung durch die Firma Rixen Cableways GmbH.
    Bei Überschreitung ist ein behaupteter Schaden vom Käufer nachzuweisen.
  6. Beanstandungen aller Art kann der Käufer nur binnen zehn Tagen nach Wareneingang geltend machen. Strengere Prüf- und Rügepflichten des HGB bleiben davon unberührt. Handelsübliche und fertigungsbedingte geringfügige Abweichungen in Qualität, Material oder Ausführung können nicht beanstandet werden.
    Bei berechtigten Mängelrügen hat die Firma Rixen Cableways GmbH ein Recht auf Nach- bzw. Ersatzlieferung. Ist die gleiche Ware nicht mehr vorrätig, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, ohne das der Firma Rixen Cableways GmbH dabei Schadensersatzpflichten entstehen.
    Minderungen und Schadenersatz wegen mangelhafter Ware oder Nichterfüllung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  7. Alle Rechnungen der Firma Rixen Cableways GmbH sind wie folgt zahlbar: spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug. Bei Überschreitung von Zahlungszielen ist die Firma Rixen Cableways GmbH berechtigt, ohne weiteren Nachweis pauschale Mahnspesen in angemessener Höhe und Verzugszinsen von 3,5% über dem jeweils geltenden Diskontsatz zu berechnen. Im Einzelfall ist der Nachweis höherer Verzugszinsen zulässig. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
    Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen, ebenso wie das Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis ausgeschlossen ist, mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.
    Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, das alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzuges, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen.
    Die Firma Rixen Cableways GmbH behält es sich vor, weitere Lieferungen vom vorherigen Ausgleich fälliger Rechnungen abhängig zu machen.
  8. Sämtliche gelieferten Waren stehen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftbeziehung, soweit der Warenwert die Summe der Forderungen nicht übersteigt. Forderungen, die dem Käufer gegenüber Dritten durch die Weiterveräußerung gelieferter Waren entstehen, werden schon jetzt an die Firma Rixen Cableways GmbH abgetreten.
  9. Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Käufer und der Firma Rixen Cableways GmbH aus diesem und aus späteren Aufträgen ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München. Die Firma Rixen Cableways GmbH ist jedoch berechtigt beim Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
    Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.
  10. Entgegenstehende AGB des Käufers sind abgedungen, soweit nicht der Käufer bei Auftragserteilung den vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich widersprochen hat.
  11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht deren Wirksamkeit im Übrigen.
Zahlungen sind an folgendes Konto zu leisten:

Sparkasse Dachau, BLZ 700 515 40 , Konto-Nr. 742 742
BIC: BYLADEM1DAH, IBAN: DE60 7005 1540 0000 7427 42

HypoVereinsbank Dachau, Kto-Nr. 31479681, BLZ 700 202 70
BIC: HYVEDEMM, IBAN: DE79 7002 0270 0031 4796 81
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